Das Honorar das Sie für psychotherapeutische Behandlungen an mich gezahlt haben, können Sie als sog. "Sonderausgaben" in ihrer Steuererklärung geltend machen und so u.U. ihre Steuerlast mindern!
Das Finanzgericht Münster hat entschieden (Az: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als "außergewöhnliche Belastungen" anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.
=> Sollten Sie eine Rechnung für Ihre Unterlagen benötigen, sagen Sie mir bitte vor Ihrem Termin bescheid. Dann kann ich diese für Sie vorbereiten.